Als UX-Designer bei PPI.X begegnet uns das Thema Barrierefreiheit im Rahmen unterschiedlichster Projekte. Doch herauszufinden was genau dahintersteckt, ist oftmals mühselig und schwer nachzuvollziehen. Dieser Blog-Beitrag soll einen groben Überblick geben und den Einstieg in das Thema erleichtern.
Warum ist Barrierefreiheit so wichtig?
7,9 Millionen Menschen in Deutschland sind schwerbehindert, wobei knapp drei Viertel dieser Personen in den Altersgruppen ab 55 Jahren zu finden sind (Stand 2019, Stat. Bundesamt). Leichte bis mittlere Behinderungen werden in dieser Zahl nicht berücksichtigt. Dabei sind die meisten Beeinträchtigungen nicht angeboren, sondern sind im Laufe des Lebens zum Beispiel durch einen Unfall entstanden.
Neben diesen permanenten kann es auch situative und temporäre Beeinträchtigungen bei der Benutzung digitaler Softwareprodukte und Dienstleistungen geben. Die Barrierefreiheit soll sicherstellen, dass beide Gruppen sich unabhängig und frei in der digitalen Welt bewegen können.
Arten von Barrieren
Die Barrieren, denen viele Menschen begegnen, können visuell, auditiv, kognitiv, physisch oder auch sprachlich sein:
Visuelle Barrieren betreffen vor allem Menschen, welche an einer Sehschwäche wie beispielsweise Farbenblindheit leiden oder sogar komplett blind sind. Diese Barrieren treten dann auf, wenn die Benutzer Probleme damit haben, Inhalte auf dem Bildschirm zu erkennen, zum Beispiel, weil diese zu kontrastarm sind oder die Sonne auf das Display scheint.
Auditive Barrieren begegnen Benutzern, die Probleme mit dem Gehör haben oder taub sind. Können diese beispielsweise die Tonspur eines Videos aufgrund von Umgebungsgeräuschen nicht wahrnehmen, ist dies ebenso eine auditive Barriere und auch für Menschen mit gesundem Gehör ein Problem.
Kognitive Barrieren treten dann auf, wenn Benutzer Schwierigkeiten haben, die Navigation oder Inhalte einer Seite zu verstehen oder zu begreifen. Dies kann durch komplizierte Texte oder zu viele Fachbegriffe entstehen. Auch überladene Webseiten können kognitive Barrieren erzeugen, da sie vom Wesentlichen ablenken.
Physische Barrieren erleben Benutzer zum Beispiel dann, wenn sie durch altersbedingte körperliche Einschränkungen oder Lähmungen Software nicht bedienen können. Auch der Versuch, ein Smartphone mit einer gebrochenen Hand zu bedienen, stellt eine physische Barriere dar.
Sprachliche Barrieren kann es unter anderem dann geben, wenn Informationen nicht in der Muttersprache der Nutzer geschrieben sind. Dies ist also nicht nur ein Problem für Menschen mit Behinderungen.
Barrieren abbauen – aber wie?
Digitale Barrieren können so vielfältig wie die Benutzer sein, die Softwareprodukte und webbasierte Dienstleistungen handhaben. Einen Überblick zu behalten und alle Aspekte zu berücksichtigen, ist für Anbieter digitaler Produkte eine Herausforderung. Orientierung und Ansätze für die Beseitigung von Barrieren verschaffen hierbei die Web Content Accessibility Guidelines (kurz: WCAG) , die mit vier Grundprinzipien die wichtigsten Aspekte greifbar machen:
Wahrnehmbar – Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Anwendern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
Bedienbar – Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.
Verständlich – Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
Robust – Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.
Jedes Prinzip beinhaltet konkrete Richtlinien, welche wiederum durch klar definierte und testbare Erfolgskriterien definiert sind. Anhand dieser Erfolgskriterien kann eindeutig bestimmt werden, ob eine Webseite oder Softwareanwendung barrierefrei ist oder nicht.
Zukünftige Relevanz für Unternehmen
Die Vorgaben der WCAG sind lediglich Empfehlungen, die jedoch von der EU mit der Richtlinie (EU) 2019/882 vom 17.04.2019 einen rechtlich verbindlichen Rahmen bekommen haben. Damit muss jeder EU-Mitgliedsstaat bis zum 28.06.2022 die EU-Richtlinie in nationales Recht überführen, welches zum 28.06.2025 in Kraft treten soll. Damit wird Barrierefreiheit für Software-Produkte, die nach diesem Datum in den Verkehr gebracht werden und zum folgenden Geltungsbereich gehören, verbindlich:
Produkte (Hardwaresysteme und deren Betriebssysteme für Verbraucher, Selbstbedienungsterminals (Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Informationsterminals), Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang für elektronische Kommunikations- oder audiovisuelle Mediendienste, und E-Book-Lesegeräte),
Dienstleistungen: elektronische Kommunikationsdienste, audiovisuelle Mediendienste, Verkehrsdienste wie Webseiten, mobile Anwendungen, elektronische Ticketdienste, Reiseinformationen und Selbstbedienungsterminals, Bankdienstleistungen für Verbraucher, Software für E-Books, und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr); und die
Beantwortung der Notrufnummer 112 (Die betroffenen Bereiche sind stark zusammengefasst. Eine genaue Auflistung kann https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/882/oj?locale=de entnommen werden.)
In der Stellungnahme des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. wird bereits eine Erweiterung des Geltungsbereiches gefordert, sodass zur Überführung der EU-Richtlinie in deutsches Recht noch weitere Geltungsbereiche hinzukommen könnten.
Wir bei PPI.X haben jedoch den Anspruch, unsere Produkte auch ohne das Druckmittel der Politik allen Benutzern unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Einschränkungen bereitzustellen. Denn was für einen Teil der Nutzerschaft eine Notwendigkeit darstellt, ist im schlimmsten Fall nützlich für alle. Daher wird uns das Thema Barrierefreiheit weiterhin beschäftigen und wir werden weiterführende Themenbereiche in zukünftigen Blogbeiträgen näher beleuchten.